- Streithilfe
- fвступление в гражданский процесс в качестве третьей стороны
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Streithilfe — Nebenintervention, auch Streithilfe genannt, liegt vor, wenn sich jemand im eigenen Namen wegen eines eigenen rechtlichen Interesses an einem fremden Zivilprozess beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Der Nebenintervenient (= Streithelfer) tritt … Deutsch Wikipedia
Streithilfe — ⇡ Intervention … Lexikon der Economics
Streitverkündung — Die Streitverkündung ist ein Mittel des deutschen Zivilprozessrechts. Sie ist in den § 72 bis § 74 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Wirkung … Deutsch Wikipedia
Nebenintervenient — Nebenintervention, auch Streithilfe genannt, liegt vor, wenn sich jemand im eigenen Namen wegen eines eigenen rechtlichen Interesses an einem fremden Zivilprozess beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Der Nebenintervenient (= Streithelfer) tritt … Deutsch Wikipedia
Nebenintervention — Nebenintervention, auch Streithilfe genannt, liegt vor, wenn sich jemand im eigenen Namen wegen eines eigenen rechtlichen Interesses an einem fremden Zivilprozess beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Der Nebenintervenient (= Streithelfer) tritt … Deutsch Wikipedia
Intervention — Einmischung; Eingriff; Eingreifen; Einspruch; Rekurs; Ablehnung; Zurückweisung; Reklamation; Widerrede; Gegenstimme; Einwand; Veto; … Universal-Lexikon
Intervention — I. Wirtschaftspolitik:Staatlicher Eingriff in das Wirtschaftsgeschehen (⇡ Interventionismus). II. Betriebswirtschaft: 1. Allgemein: Eine von außen initiierte Einflussnahme auf ein System, indem das für das System relevante Umfeld (Kontext)… … Lexikon der Economics